Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren
 17. Juni 2019 
  für das Volksbegehren mit
                                    der Kurzbezeichnung
 
„Bedingungsloses Grundeinkommen“ 
Aufgrund der am 27.
                                    Mai 2019 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung
                                    des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
 
Die 
                                    Stimmberechtigten können innerhalb des vom  Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018
                                    – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
 von Montag, 18. November
                                    2019 bis (einschließlich) Montag, 25. November 2019, 
in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung
                                    der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer
                                    Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf
                                    einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
                                    
 „Bedingungsloses Grundeinkommen“
 Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat
                                    besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag
                                    14. Oktober 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
 
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr für dieses vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
 
In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
 
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
 
Montag, 18. November 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Dienstag, 19. November 2019, von 8,00 bis 20,00 Uhr,
Mittwoch, 20. November 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Donnerstag, 21. November 2019, von 8,00 bis 20,00 Uhr,
Freitag, 22. November 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Samstag, 23. November 2019, von 8,00 bis 12,00 Uhr,
Sonntag, 24. November 2019, geschlossen,
Montag, 25. November 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr.
 
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. November 2019), 20.00 Uhr, durchführen.
 Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr für dieses vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
Gemeindeamt
                                    Gars am Kamp, Hauptplatz 82, 3571 Gars am Kamp (barrierefrei)
 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 18. November 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Dienstag, 19. November 2019, von 8,00 bis 20,00 Uhr,
Mittwoch, 20. November 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Donnerstag, 21. November 2019, von 8,00 bis 20,00 Uhr,
Freitag, 22. November 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Samstag, 23. November 2019, von 8,00 bis 12,00 Uhr,
Sonntag, 24. November 2019, geschlossen,
Montag, 25. November 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. November 2019), 20.00 Uhr, durchführen.