Sauber bleiben !

Ein Appell an unsere Hundebesitzerlnnen

18. Juni 2020

Beschwerden über die Verunreinigung der Straßen und öffentlichen Plätze in unserer schönen Marktgemeinde durch Hundekot nehmen derzeit kontinuierlich zu. Aus diesem Anlass möchten wir die landesgesetzliche Bestimmung in Erinnerung rufen:

„Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen."
 
Und die Straßenverkehrsordnung ist hier ebenfalls unmissverständlich:
 
„Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu EUR 72,-- bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft."
 
Bitte kümmern Sie sich darum, dass Ihr Vierbeiner nicht zum Ärgernis für Ihre Mitbürger Innen wird. Mit ein wenig mehr an Verantwortungsbewusstsein sollte es möglich sein, unsere (keinesfalls selbstverständlich) schöne Lebensumgebung sauber zu halten.