NÖ Landtagswahl 2023
am 29. Jänner 2023
24. November 2022
Am 8. November 2022 hat die Niederösterreichische Landesregierung
die Verordnung zur Ausschreibung der Wahl des Niederösterreichischen Landtages beschlossen. Der Wahltag wurde mit dem 29.
Jänner 2023, der Stichtag mit dem 18. November 2022 festgelegt.
Es besteht keine Wahlpflicht.
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der NÖ Landtagswahl am 29. Jänner 2023 sind Sie berechtigt, wenn Sie
Wer wird gewählt?
Gewählt wird in Niederösterreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Wahlkreis eigene Stimmzettel gibt. Der Wähler hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens auf der Ebene des Wahlkreises und des Landeswahlvorschlages) die Listenreihung zu beeinflussen.
In Niederösterreich gilt ein starkes Persönlichkeitswahlrecht, sodass die gültige Vorzugsstimme die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung schlägt (Prinzip NAME VOR PARTEI).
Wo und wann können Sie in Gars am Kamp wählen?
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer NÖ-Gemeinde aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
Als Auslandsniederösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Landes-Wählerevidenz auf).
Der Versand der Wahlkarte beginnt voraussichtlich am 9.1.2023.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen und es wird ein Überkuvert angeboten.
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich (postalisch, per Telefax, per E-Mail, über die Internetmaske der Gemeinde oder
über die Internetmaske www.wahlkartenantrag.at oder andere Anbieter (sofern vorhanden)).
Mündlich (nicht telefonisch):
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
Downloadmöglichkeit der Antragsformulare für die Ausstellung einer Wahlkarte:
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die NÖ Landtagswahl 2023
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die NÖ Landtagswahl 2023 inklusive Vollmacht und Übernahmebestätigung
Bitte beachten Sie:
Briefwahl
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz in NÖ aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben.
Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
Die Kosten für das Porto trägt das Land, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 06.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein.
Informationen für Auslandsniederösterreicher
Wenn Sie in die NÖ Landes-Wählerevidenz unserer Gemeinde als Auslandsniederösterreicher eingetragen sind und seinerzeit erklärt haben, dass Sie für einen Zeitraum von zehn Jahren die automatische Zusendung der Wahlkarte wünschen, wird Ihnen diese aufgrund dieser Erklärung sofort nach Vorliegen der Drucksorten (voraussichtlich ab 9. Jänner 2023) übermittelt.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz seit Abgabe Ihrer Erklärung gewechselt haben und dieses Schreiben dennoch in Händen halten, so werden Sie ersucht, uns umgehend Ihre neue Anschrift mitzuteilen.
Sollten Sie keine Erklärung abgegeben haben und wollen dennoch an der bevorstehenden NÖ Landtagswahl teilnehmen, werden Sie ersucht, einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zu stellen. Sie können dies im Postweg, auf elektronischem Weg (via E-Mail oder, falls vorhanden, Internetmaske) oder mittels Telefax tun.
Zur Teilnahme an der NÖ Landtagswahl am 29. Jänner 2023 sind Sie berechtigt, wenn Sie
- am Stichtag (18. November 2023) in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Wahltag (29. Jänner 2023) das 16. Lebensjahr vollendet haben oder
- als Auslandsniederösterreicher auf Antrag in die Landes-Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (diese Personen müssen ebenfalls spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben).
Wer wird gewählt?
Gewählt wird in Niederösterreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Wahlkreis eigene Stimmzettel gibt. Der Wähler hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens auf der Ebene des Wahlkreises und des Landeswahlvorschlages) die Listenreihung zu beeinflussen.
In Niederösterreich gilt ein starkes Persönlichkeitswahlrecht, sodass die gültige Vorzugsstimme die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung schlägt (Prinzip NAME VOR PARTEI).
Wo und wann können Sie in Gars am Kamp wählen?
Sprengel | Wahllokal | Wahlzeit | |
I | Gars am Kamp | Rainharterstr.16 (Kindergarten) | 07,45 – 14,00 Uhr |
II | Gars am Kamp | Rainharterstr.16 (Kindergarten) | 07,45 – 14,00 Uhr |
III | Gars am Kamp | Rainharterstr.16 (Kindergarten) | 07,45 – 14,00 Uhr |
IV | Etzmannsdorf | FF-Haus, Vers.Raum | 09,30 – 11,30 Uhr |
V | Maiersch | FF-Haus, Vers.Raum | 10,00 – 12,00 Uhr |
VI | Nonndorf | Nonndorf Nr.15 - Gemeinschaftshaus | 10,00 – 12,00 Uhr |
VII | Kamegg | FF-Haus, Mannschaftsraum | 09,00 – 11,30 Uhr |
VIII | Thunau | FF-Haus, Vers.Raum | 07,30 – 11,30 Uhr |
IX | Zitternberg | FF-Haus, Vers.Raum | 08,00 – 11,30 Uhr |
X | Tautendorf | Alte Volksschule | 08,30 – 11,00 Uhr |
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer NÖ-Gemeinde aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlbehörde“) oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Als Auslandsniederösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Landes-Wählerevidenz auf).
Der Versand der Wahlkarte beginnt voraussichtlich am 9.1.2023.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen und es wird ein Überkuvert angeboten.
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
- Beginnend mit 18. November 2022 (der Wirksamkeit des Tages der Wahlausschreibung),
- bei der Gemeinde, in deren Landes-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, keinesfalls beim Amt der NÖ Landesregierung.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich (postalisch, per Telefax, per E-Mail, über die Internetmaske der Gemeinde oder
über die Internetmaske www.wahlkartenantrag.at oder andere Anbieter (sofern vorhanden)).
- bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 25. Jänner 2023),
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. Jänner 2023, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person gewährleistet ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. Jänner 2023, 12.00 Uhr).
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
- idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
- Angabe der Passnummer
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
- Wahlkarten können voraussichtlich ab 9. Jänner 2023 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
- Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustell- adresse – auch im Ausland) ersucht werden.
Downloadmöglichkeit der Antragsformulare für die Ausstellung einer Wahlkarte:
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die NÖ Landtagswahl 2023
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die NÖ Landtagswahl 2023 inklusive Vollmacht und Übernahmebestätigung
Bitte beachten Sie:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Gemeinde (Auslandsniederösterreicher bei der Gemeinde, in deren Landes-Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
- Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde bzw. in deren Wahlsprengel Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am 29. Jänner 2023 Ihre Stimme abgeben.
Briefwahl
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz in NÖ aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben.
Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
- die Wahlkarte zukleben und
- die Wahlkarte in das Überkuvert legen und auch dieses zukleben und
- dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde vor dem 29. Jänner 2023, 06.30 Uhr, einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde direkt abgeben.
Die Kosten für das Porto trägt das Land, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 06.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein.
Informationen für Auslandsniederösterreicher
Wenn Sie in die NÖ Landes-Wählerevidenz unserer Gemeinde als Auslandsniederösterreicher eingetragen sind und seinerzeit erklärt haben, dass Sie für einen Zeitraum von zehn Jahren die automatische Zusendung der Wahlkarte wünschen, wird Ihnen diese aufgrund dieser Erklärung sofort nach Vorliegen der Drucksorten (voraussichtlich ab 9. Jänner 2023) übermittelt.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz seit Abgabe Ihrer Erklärung gewechselt haben und dieses Schreiben dennoch in Händen halten, so werden Sie ersucht, uns umgehend Ihre neue Anschrift mitzuteilen.
Sollten Sie keine Erklärung abgegeben haben und wollen dennoch an der bevorstehenden NÖ Landtagswahl teilnehmen, werden Sie ersucht, einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zu stellen. Sie können dies im Postweg, auf elektronischem Weg (via E-Mail oder, falls vorhanden, Internetmaske) oder mittels Telefax tun.