NÖ Heizkostenzuschuss
21. April 2023
St.Pölten. Die Landesregierung
hat den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.
Bei Ein-Personen-Haushalten liegt die Obergrenze bei einem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen von 40.000 Euro, bei Mehr-Personen-Haushalten liegt sie bei 100.000 Euro.
Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann online auf der Homepage
https://e-formulare.noel.gv.at/formularserver/extern/whzfg.html von 19. April 2023 bis 30. Juni 2023 beantragt werden.
Es ist außerdem eine Hotline unter der Telefonnummer 02742 9005 15970 für Fragen eingerichtet. Unter dieser Nummer kann auch die Zusendung des Antragsformulars auf dem Postweg veranlasst werden, wenn keine Onlinebeantragung möglich ist.
Die Anträge müssen bis spätestens 30.06.2023 gestellt werden.
Bei Ein-Personen-Haushalten liegt die Obergrenze bei einem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen von 40.000 Euro, bei Mehr-Personen-Haushalten liegt sie bei 100.000 Euro.
Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann online auf der Homepage
https://e-formulare.noel.gv.at/formularserver/extern/whzfg.html von 19. April 2023 bis 30. Juni 2023 beantragt werden.
Es ist außerdem eine Hotline unter der Telefonnummer 02742 9005 15970 für Fragen eingerichtet. Unter dieser Nummer kann auch die Zusendung des Antragsformulars auf dem Postweg veranlasst werden, wenn keine Onlinebeantragung möglich ist.
Die Anträge müssen bis spätestens 30.06.2023 gestellt werden.