Kundmachung
Änderung des Bebauungsplanes
 10. Dezember
                                    2020 
 Der Gemeinderat beabsichtigt für die Marktgemeinde Gars am Kamp den Bebauungsplan in 17 Punkten zu ändern.
 Der Entwurf wird gemäß § 33 des NÖ. Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015
                                    für einen Zeitraum von sechs Wochen
 
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
 
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
 vom 11.12.2020 bis 22.01.2021
 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.