Kanalüberprüfung
 02.
                                    Oktober 2012 
  GARS. Im Rahmen der Ermittlung der für die Gebührenbemessung
                                    maßgeblichen Umstände, also der Berechnungsgrundlagen, wird die Marktgemeinde Gars am Kamp in Beachtung der Bestimmungen des
                                    NÖ Kanalgesetzes 1977 und der dazu ergangenen Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Gars am Kamp sowie der Bestimmungen der
                                    NÖ Bauordnung 1996 und des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 ab dem Jahr 2013 durch eine externe Kommission vor Ort Überprüfungen
                                    des Baubestandes und der Berechnungsflächen für die Kanal- und Wassergebühren bzw. - abgaben vornehmen.
Diese Verfahrensschritte erfolgen unter dem Gesichtspunkt einer Erfassung aller Berechnungsflächen im Gemeindegebiet und in Beachtung der der Behörde aufgetragenen Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes. Sollten Sie daher Änderungen oder bauliche Maßnahmen auf Ihrer Liegenschaft, wie z.B. Zubauten, Dachgeschoßausbauten oder einen Anschluss im Kellergeschoß hergestellt oder vorgenommen haben, so sind diese gemäß den vorgenannten Bestimmungen bei der Marktgemeinde Gars am Kamp zu melden.
Nachdrücklich werden alle Liegenschaftseigentümer darauf hingewiesen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Um daher Ihnen und der Behörde umfangreiche Erhebungen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage vor Ort zu ersparen, wird Ihnen die Gelegenheit eingeräumt, etwaige Änderungen bei der Marktgemeinde Gars am Kamp einzureichen bzw. anzuzeigen.
Für Anfragen betreffend die baurechtlichen Bestimmungen steht Ihnen im Gemeindeamt Gars am Kamp Frau Sylvia Ederer unter der Telefonnummer 02985/2225-11 und für Anfragen in Abgabenangelegenheiten Frau Susanne Bauer unter der Telefonnummer 02985/2225-21 zur Verfügung.
 Baumaßnahmen
                                    werden überprüft
Dabei wird natürlich auch vor Ort überprüft, ob Baumaßnahmen gesetzt wurden, für die eine baubehördliche
                                    Bewilligung erforderlich gewesen wäre oder zumindest eine Bauanzeige zu erstatten gewesen wäre.Diese Verfahrensschritte erfolgen unter dem Gesichtspunkt einer Erfassung aller Berechnungsflächen im Gemeindegebiet und in Beachtung der der Behörde aufgetragenen Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes. Sollten Sie daher Änderungen oder bauliche Maßnahmen auf Ihrer Liegenschaft, wie z.B. Zubauten, Dachgeschoßausbauten oder einen Anschluss im Kellergeschoß hergestellt oder vorgenommen haben, so sind diese gemäß den vorgenannten Bestimmungen bei der Marktgemeinde Gars am Kamp zu melden.
Nachdrücklich werden alle Liegenschaftseigentümer darauf hingewiesen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Um daher Ihnen und der Behörde umfangreiche Erhebungen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage vor Ort zu ersparen, wird Ihnen die Gelegenheit eingeräumt, etwaige Änderungen bei der Marktgemeinde Gars am Kamp einzureichen bzw. anzuzeigen.
Für Anfragen betreffend die baurechtlichen Bestimmungen steht Ihnen im Gemeindeamt Gars am Kamp Frau Sylvia Ederer unter der Telefonnummer 02985/2225-11 und für Anfragen in Abgabenangelegenheiten Frau Susanne Bauer unter der Telefonnummer 02985/2225-21 zur Verfügung.