Grabdenkmäler
 21.
                                    Dezember 2012 
  Alle Benützungsberechtigten von Grabstellen in den
                                    Friedhöfen Gars am Kamp, Tautendorf und Maiersch werden ersucht, die Standfestigkeit der Grabdenkmäler zu prüfen bzw. von
                                    einem befugten Steinmetzbetrieb überprüfen und gegebenenfalls befestigen zu lassen.
Laut § 24 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Marktgemeinde Gars am Kamp vom 31.03.1971 wird von der Marktgemeinde Gars am Kamp k e i n e Haftung übernommen. Für den ordentlichen Zustand einer Grabstelle ist der jeweilige Benützungsberechtigte verantwortlich. Für Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 02985/2225-18 (Frau Trost) gerne zur Verfügung.
Bitte beachten: In die Restmülltonne k e i n e Erde und Blumen entsorgen, dafür steht eine Bio-Tonne zur Verfügung!
 
 Laut § 24 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Marktgemeinde Gars am Kamp vom 31.03.1971 wird von der Marktgemeinde Gars am Kamp k e i n e Haftung übernommen. Für den ordentlichen Zustand einer Grabstelle ist der jeweilige Benützungsberechtigte verantwortlich. Für Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 02985/2225-18 (Frau Trost) gerne zur Verfügung.
Bitte beachten: In die Restmülltonne k e i n e Erde und Blumen entsorgen, dafür steht eine Bio-Tonne zur Verfügung!