Amtssignatur
der Marktgemeinde Gars am Kamp
Was ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines
Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von
Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden.
Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz
die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Wie sieht eine Amtssignatur aus?
Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
Hinweis im Dokument Dieses Dokument wurde amtssigniert (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren
Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.
Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen
aussieht.
Wie sieht die Bildmarke der Marktgemeinde Gars am Kamp aus?
Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich
Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Marktgemeinde Gars am Kamp verwendet
deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.
Amtssignatur Gars am Kamp rund
§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten
Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses
Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:www.signaturpruefung.gv.atWenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen
Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an,
ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.
Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?
Damit die Behörde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Behörde handelt, müssen Sie
den vollständigen Ausdruck bei der Behörde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen: Persönlich Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage) Per Fax Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)